Brände durch entzündete (Lithium-Ionen-)Batterien und Akkumulatoren

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brandgevaar batterijenDer starke Anstieg der Zahl der Brände aufgrund der Entzündung von von (Lithium-Ionen-)Batterien und Akkumulatoren im regulären Metallschrott führen dazu, dass immer mehr (Metall-)Recyclingunternehmen auf die einschließlich Strafklauseln.

Gefahr Lithium-Ionen-Batterien

Entsorger und Lieferanten müssen auf das Vorhandensein von Lithium-Ionen-Batterien aufmerksam werden. Viele  Millionen im Einsatz und es wird erwartet, dass diese Zahl in den kommenden Jahren diese Zahl mindestens um das 14-fache steigen wird. 
Viele dieser Batterien und die Produkte, die sie enthalten, werden nicht  getrennt aufbewahrt und abgegeben, sondern landen im regulären Schrott oder  Restmüll.

Negative Folgen beim Entzünden von Batterien und Akkumulatoren

Die Brände haben enorme Folgen:
– direkte Schäden
– erhöhte Versicherungsprämien (und erhöhte Selbstbeteiligungen)
– Investitionen in Prävention, Erkennung und Bekämpfung
– Probleme mit der Gemeinde und der Provinz
– Sicherheitsrisiken für Kollegen und Anwohner

Zusätzliche Annahmebedingungen

Artikel 1

 Der Inhalt der Behältnisse muss frei von Schmutz und Feuchtigkeit sein. Die Gegenpartei darf insbesondere nicht in die Container werfen  Gegenstände, die brennend, schwelend oder selbstentzündlich/explosiv sind.  (einschließlich (Lithium-Ionen-)Batterien/Akkus). Auch  keine Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser brennbare Gase entwickeln, oder  Gegenstände, die die Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt schädigen können  oder die Umwelt schädigen können, radioaktiv verseuchtes Material oder Stoffe, die  umweltgefährdend oder technisch schwierig zu verarbeiten sind.

Artikel 2

 Die Gegenpartei haftet für alle Schäden, die sich ergeben, die durch das Vorhandensein der in Artikel X.1 beschriebenen Güter entstehe